Blitzschutz
Normgerechte Blitzschutzanlagen für die Sicherheit Ihres Objekts
Ein wirksamer Blitzschutz schützt Menschen, Gebäude und technische Anlagen zuverlässig vor den Folgen eines Blitzeinschlags. Lambertz Blitzschutz plant, installiert und prüft normgerechte Blitzschutzanlagen für Industrieunternehmen, Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und Wohngebäude in ganz NRW. Von der ersten Risikoanalyse über die fachgerechte Installation bis zur regelmäßigen Wartung erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.
Seit 1929 realisiert Lambertz Blitzschutz individuelle Blitzschutzlösungen für unterschiedlichste Gebäude und Anlagen. Ob Produktionshalle, Logistikzentrum, Krankenhaus, Schule oder Verwaltungsgebäude – wir entwickeln wirtschaftliche Schutzkonzepte, die den aktuellen Normen entsprechen und optimal auf das jeweilige Objekt abgestimmt sind.
Dabei berücksichtigen wir nicht nur den äußeren Blitzschutz, sondern auch Erdungsanlagen, Potentialausgleich, Trennungsabstände sowie den Schutz von Photovoltaikanlagen und empfindlicher Gebäudetechnik.
Von der Planung bis zur Abnahme
VOLLUMFÄNGLICHER SERVICE
Unsere Leistungen beginnen bereits in der Planungsphase. Mithilfe einer Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 ermitteln wir den erforderlichen Schutzbedarf Ihres Gebäudes. Anschließend entwickeln wir ein individuelles Blitzschutzkonzept und begleiten Sie von der CAD- und 3D-Planung über die Installation bis zur messtechnischen Prüfung und vollständigen Dokumentation.
Auch nach der Fertigstellung stehen wir Ihnen mit regelmäßigen Wartungen, Wiederholungsprüfungen und Erdungsmessungen als langfristiger Ansprechpartner zur Seite.
Unsere Leistungen im Detail
Umfassende Lösungen für Sicherheit und Normenkonformität
Äußerer Blitzschutz
Der äußere Blitzschutz fängt Blitze sicher ab und leitet den Blitzstrom kontrolliert ins Erdreich. Wir planen Blitzschutzsysteme der Klassen I bis IV nach DIN EN 62305 – auch für Industrieanlagen, Sonderbauten und Gebäude mit Photovoltaikanlagen.
Innerer Blitzschutz
Überspannungsschutzgeräte (SPD) für alle Spannungsebenen und der Potentialausgleich sichern elektrische und elektronische Anlagen – wie Gebäudetechnik, Server und sensible Steuerungen – zuverlässig gegen Blitz- und Überspannungsschäden ab.
Potentialausgleich
Der Potentialausgleich verbindet alle leitfähigen Systeme wie Rohrleitungen, Stahlkonstruktionen und Gebäudetechnik nach VDE 0185-305. So werden gefährliche Spannungsunterschiede bei Blitzeinwirkungen zuverlässig vermieden.
Blitzschutzprüfung
Sicht- und Funktionsprüfung der Blitzschutzanlage einschließlich Messungen, Erdungsprüfung und Kontrolle des inneren Blitzschutzes. Abschließend erstellen wir ein Prüfprotokoll mit Mängelbericht und führen die Wartung der Anlage durch.
Blitzschutzmessung
Erdungswiderstandsmessung, Durchgangsprüfung mit kalibriertem Messequipment und ausführlicher Dokumentation.
Blitzschutzkonzept
Auf Grundlage einer Risikoanalyse entwickeln wir individuelle Blitzschutzkonzepte für Neubauten, Bestandsgebäude sowie Industrie- und Gewerbeobjekte. Dabei berücksichtigen wir Gebäude, technische Anlagen, Photovoltaiksysteme und spätere Erweiterungen.
Professionelle Installation
Unsere erfahrenen Techniker installieren Ihre Blitzschutzanlage fachgerecht und nach allen geltenden Normen. Wir arbeiten mit modernster Technik und hochwertigen Materialien.
- Schutz von PV-Anlagen
- normgerechte Planung
- wirtschaftliche Lösungen
- schnelle Umsetzung
- erfahrene Projektleitung
- kurze Reaktionszeiten
- Zusammenarbeit mit Elektrikern und Dachdeckern
Moderne Planungstechnik
Durch moderne CAD- und 3D-Planung erstellen wir präzise Blitzschutzkonzepte bereits vor Beginn der Montage. Bei komplexen Bestandsgebäuden kommen zusätzlich Laserscans und Drohnenaufnahmen zum Einsatz. Dadurch lassen sich Schutzräume exakt berechnen und wirtschaftliche Lösungen entwickeln. Auf Wunsch integrieren wir unsere Planung in BIM-Projekte und IFC-Modelle.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebäude benötigen eine Blitzschutzanlage?
Die Errichtung einer Blitzschutzanlage ist nach Bauordnung für viele Sonderbauten vorgeschrieben: Versammlungsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen und Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen. Auch bei erhöhter Blitzgefährdung oder Auflagen von Versicherungen kann eine Anlage erforderlich sein. Für Wohngebäude besteht in der Regel keine Pflicht, jedoch ist eine Installation aus Sicherheitsgründen sehr empfehlenswert.
Was ist der Unterschied zwischen den Blitzschutzklassen?
Die Norm DIN EN 62305 unterscheidet vier Blitzschutzklassen (I-IV) mit unterschiedlichem Schutzniveau. Klasse I bietet den höchsten Schutz mit einem Fangraumwinkel von 25° und ist für besonders schutzbedürftige Objekte vorgesehen. Die Klassenwahl ergibt sich aus der Risikobeurteilung nach DIN EN 62305-2 unter Berücksichtigung von Gebäudenutzung, Personengefährdung und wirtschaftlichen Aspekten.
Wie läuft die wiederkehrende Prüfung ab?
Blitzschutzanlagen müssen nach DIN VDE 0185-305 wiederkehrend geprüft werden – in der Regel alle 1-4 Jahre je nach Gefährdung. Dabei werden Sichtprüfung, Durchgangsmessung aller Ableitungen, Erdungswiderstandsmessung und Kontrolle des Potentialausgleichs durchgeführt. Das Prüfprotokoll dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand und dient als Nachweis gegenüber Versicherung und Behörden.
Wartung Revision
Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt, wird ein wirtschaftliches Angebot erstellt. Anschließend beheben wir diese Mängel wieder fachgerecht. Defekte oder verschlissene Komponenten werden ausgetauscht, damit die Schutzwirkung der Anlage langfristig erhalten bleibt.
Brauche ich überhaupt eine Blitzschutzanlage?
Das hängt vom Gebäude, der Nutzung, der Lage und dem individuellen Risiko ab. Bei bestimmten Gebäuden kann Blitzschutz vorgeschrieben sein, zum Beispiel bei öffentlichen Gebäuden, Gewerbeobjekten, Versammlungsstätten, landwirtschaftlichen Anlagen oder Gebäuden mit erhöhter Brandgefahr.
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann eine Blitzschutzanlage sinnvoll sein, um Gebäude, Menschen und technische Anlagen besser zu schützen.
Was kostet eine Blitzschutzanlage?
Die Kosten hängen stark vom Objekt ab: Gebäudegröße, Dachform, Höhe, Material, vorhandene Erdungsanlage, Zugänglichkeit und gewünschter Schutzumfang spielen eine große Rolle.
Eine seriöse Preisangabe ist deshalb erst nach Besichtigung oder Planprüfung möglich. Danach kann ein verbindliches Angebot erstellt werden.
Ist Blitzschutz bei meinem Gebäude Pflicht?
Das muss objektbezogen geprüft werden. Entscheidend sind unter anderem Gebäudeart, Nutzung, Höhe, Lage, Personenaufkommen, Brandrisiko und behördliche oder versicherungstechnische Vorgaben.
Wir prüfen die Anforderungen und geben eine klare Einschätzung, ob eine Blitzschutzanlage erforderlich oder empfehlenswert ist.
Schützt die Blitzschutzanlage auch meine Elektrogeräte?
Eine äußere Blitzschutzanlage schützt in erster Linie das Gebäude, indem sie den Blitzstrom kontrolliert auffängt und in die Erde ableitet.
Für Elektrogeräte, Steuerungen, PV-Anlagen, Server, Heizungen oder Smart-Home-Technik ist zusätzlich ein Überspannungsschutz erforderlich. Optimal ist ein Gesamtkonzept aus äußerem Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich und Überspannungsschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich?
Der äußere Blitzschutz fängt den Blitz ab und leitet ihn sicher zur Erde. Die Erdungsanlage verteilt den Blitzstrom im Erdreich.
Der Potentialausgleich verbindet metallene und elektrische Systeme miteinander, damit gefährliche Spannungsunterschiede reduziert werden.
Alle drei Bereiche gehören fachlich zusammen und müssen sauber aufeinander abgestimmt sein.